Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen SteuerZukunft360 und den Kunden unserer Steuerplanungsservices, Steueranalysen und Beratungsangebote. Sie gelten für alle Steuerdokumente, Analysen, Beratungsdienstleistungen und Dokumentationsleistungen im Bereich strategische Steuerplanung und Compliance-Optimierung. Mit der Beauftragung unserer Services oder dem Abschluss eines Beratungsvertrags stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

2. Services und Vertragsabschluss

Die Angebote von SteuerZukunft360 erfolgen freibleibend. Aufträge für Steuerplanungsservices gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch SteuerZukunft360 als angenommen. Der Vertrag kommt durch Erhalt der Bestätigung beim Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung durch SteuerZukunft360 zustande. Für die Erstellung präziser Steuerdokumente benötigen wir vollständige und korrekte Unterlagen vom Kunden.

3. Leistungsbeschreibung

Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung von Steuerdokumenten und Steuererklärungen, strategische Steueranalysen, individuelle Steuerberatung und digitale Steuerplanungslösungen. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Beratungsvertrag. Die in unseren Materialien und auf der Website beschriebenen Methoden, Zeitrahmen und Inhalte dienen der Orientierung und können angepasst werden, um individuellen Steuerbedürfnissen optimal zu entsprechen und aktuelle Änderungen im Steuerrecht zu berücksichtigen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für Steuer- und Beratungsdienstleistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei langfristiger Betreuung oder umfassenden Steuerprojekten können individuelle Zahlungspläne vereinbart werden. Die Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, Kreditkarte oder anderen auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und vom Vertrag zurückzutreten.

5. Rückerstattungsrichtlinie

Bei SteuerZukunft360 legen wir großen Wert auf Mandantenzufriedenheit und faire Geschäftspraktiken bei der Erbringung von Steuerplanungsservices. Unsere Rückerstattungsrichtlinie spiegelt unser Engagement für Transparenz und Verantwortung wider:

  • Stornierung durch den Mandanten:
    • Bis zu 14 Tage vor Beginn der Steuerberatung: 90% Rückerstattung der gezahlten Gebühren
    • 7-13 Tage vorher: 50% Rückerstattung der Steuerplanungsgebühr
    • Weniger als 7 Tage vorher: Keine Rückerstattung möglich aufgrund bereits geleisteter Vorbereitungsarbeit
    • Nach Arbeitsbeginn an Ihren Steuerangelegenheiten: Keine Rückerstattung, da bereits erhebliche Ressourcen eingesetzt wurden
  • Qualitätsgarantie:
    • Sollten wir nachweislich Fehler in Ihren Steuerdokumenten machen, verpflichten wir uns zur kostenlosen Korrektur und übernehmen die Verantwortung für eventuelle Folgekosten, die durch unsere Fehler entstehen.
    • Bei nachweislich mangelhafter Qualität unserer Steuerplanungsservices erstatten wir je nach Umfang und Art der Mängel bis zu 100% der gezahlten Gebühren zurück.

6. Umsetzung und Qualität der Steuerplanungsservices

SteuerZukunft360 führt alle Steuer- und Beratungsdienstleistungen mit höchster Professionalität, Sorgfalt und Fachkompetenz durch. Wir behalten uns das Recht vor, inhaltliche Anpassungen vorzunehmen, um den individuellen Steuerbedürfnissen der Mandanten bestmöglich zu entsprechen und aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Für individuelle Beratungstermine ist eine kostenlose Umbuchung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Die Qualität unserer Steuerdokumente wird durch mehrfache interne Überprüfungen sichergestellt.

7. Haftung und Mitwirkungspflicht

SteuerZukunft360 arbeitet nach anerkannten Methoden der Steuerplanung und Geschäftsberatung. Die Qualität und Richtigkeit unserer Steuerdokumente hängt jedoch wesentlich von der Vollständigkeit und Korrektheit der vom Mandanten bereitgestellten Informationen und Dokumente ab. Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Steuerplanung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. SteuerZukunft360 haftet nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten in den Steuerdokumenten, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Mandanten zurückzuführen sind. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

SteuerZukunft360 verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit bezüglich aller Geschäfts- und persönlichen Informationen, die im Rahmen der Steuerdokumentenerstellung offengelegt werden. Alle Mitarbeiter unterliegen strengen Vertraulichkeitsvereinbarungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß unserer Datenschutzrichtlinie und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Details zum Umgang mit persönlichen und steuerlichen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

9. Urheberrecht und Nutzung der Steuerdokumente

Alle von SteuerZukunft360 erstellten Steuerdokumente, Analysen und Beratungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden dem Mandanten ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Rahmen seiner Steuerangelegenheiten zur Verfügung gestellt. Die Weitergabe an Dritte, mit Ausnahme von Steuerbehörden und anderen berechtigten Stellen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SteuerZukunft360. Der Mandant erkennt an, dass die von uns entwickelten Methoden, Vorlagen und Analysetools unser geistiges Eigentum bleiben.

10. Änderungen im Steuerrecht

Das Steuerrecht unterliegt ständigen Änderungen und Anpassungen. SteuerZukunft360 bemüht sich, stets nach den aktuellsten Gesetzen und Vorschriften zu arbeiten und Mandanten über relevante Änderungen zu informieren. Dennoch können wir die langfristige Gültigkeit unserer Steuerberatung oder die Unveränderlichkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht garantieren. Es liegt in der Verantwortung des Mandanten, sich über wesentliche Änderungen im Steuerrecht zu informieren, die nach Abschluss unserer Leistungen auftreten.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von SteuerZukunft360 in Zürich, Schweiz.